Batteriegesetz
Hinweis zum Batteriegesetz
Batterien beinhalten wertvolle Rohstoffe, die zwar umweltschädlich sind, aber wiederverwertet werden können. Altbatterien dürfen deshalb nicht in den einfachen Hausmüll gelangen, sondern müssen gesondert entsorgt werden. Für Händler besteht die gesetzliche Verpflichtung, alte Batterien zurück zu nehmen, Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle oder in einer kommunalen Sammelstelle vor Ort zurückgeben.
Beim Verkauf von Starterbatterien gelten die folgenden Besonderheiten:
Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten. Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht. Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher zuzüglich Pfand. Altbatterien können Sie ordnungsgemäß verpackt und als Gefahrgut an uns zurück senden oder über den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde entsorgen. Das Batteriepfand kann wieder geholt werden. Dazu müssen Sie mit der Altbatterie die Originalrechnung oder die Pfandmarke beilegen/senden.
Entsorgungspflichtige Batterien sind an der durchgestrichenen Mülltonne zu erkennen, die auf der Verpackung aufgedruckt ist. Jeweils unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des enthaltenen Schadstoffs:
Pb = Blei (enthält mehr als 0,004 Masseprozent)
Cd = Cadmium (enthält mehr als 0,002 Masseprozent)
Hg = Quecksilber (enthält mehr als 0,0005 Masseprozent)
Selbstverständlich können Sie die bei uns gekauften Batterien zur fachgerechten Entsorgung wieder an uns zurückschicken. Senden Sie bitte ein ausreichend frankiertes Päckchen mit dem Stichwort "Batterieentsorgung" an: Batteriespezialist.de, Casterfeldstr. 66-72, D-68199 Mannheim.
ElektroG - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Hinweistext zur Information gegenüber privaten Haushalten [§9 Abs. 2 Elektro G i. V. m. §10 Abs. 3]
Gebrauchte Elektro-und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischen Vorgaben [Richtlinie 2002/96/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 27.1.2003 über Elektro-und Elektronik-Altgeräte] nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden.
In Deutschland sind Sie gesetzlich [Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005] verpflichtet, ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger / Kommunen haben Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten für Sie kostenfrei entgegengenommen werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.
Anschrift:
Batteriespezialist.de
Casterfeldstr. 66-72
68199 Mannheim
Deutschland