Informationen zum Batteriepfand
Batteriepfand – Wichtige Informationen
Beim Kauf einer Starterbatterie wird gemäß §10 des Batteriegesetzes ein Pfand in Höhe von 7,50 € (inkl. Mehrwertsteuer) erhoben, wenn keine Altbatterie zurückgegeben wird. Diese Regelung gilt ausschließlich für Starterbatterien – andere Batterietypen wie Versorgungs- oder Antriebsbatterien sind davon ausgenommen. Grundvoraussetzung für die Rückerstattung ist, dass Sie in der Vergangenheit eine Batterie bei uns gekauft und das Batteriepfand an uns gezahlt haben.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich das Batteriepfand erstatten zulassen:
(1) Altbatterie direkt abgeben: Besuchen Sie unser Geschäft in Mannheim und geben Sie Ihre Altbatterie vor Ort ab. Wir benötigen einen Nachweis (Kassenbeleg) oder Rechnung sowie Ihre Kundendaten, um zu prüfen, ob das Pfand bei uns gezahlt wurde – das Pfand wird Ihnen sofort erstattet.
(2) Rücksendung per Post: Sie können uns Ihre alte Batterie auch zuschicken. Beachten Sie dabei die aktuellen Gefahrgutvorschriften und stellen Sie sicher, dass das Paket ausreichend frankiert ist.
(3) Eigenständige Entsorgung: Falls Sie die Altbatterie bei einem Wertstoffhof, Schrotthandel, einer Werkstatt oder einem Händler für Starterbatterien entsorgen (oft kostenlos möglich), benötigen wir einen schriftlichen Entsorgungsnachweis. Diesen müssen Sie uns innerhalb von 2 Wochen nach Entsorgung und spätestens 30 Tage nach Kauf über unser Online-Formular hochladen.
Hier geht es zum Online-Formular
Hinweis: Unabhängig davon, für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden, muss die Altbatterie spätestens 30 Tage nach dem Kauf zurückgegeben oder ein gültiger maximal 14 Tage alter Entsorgungsnachweis eingereicht werden, um das Pfand erstattet zu bekommen.
Wann und wie erhalten Sie Ihr Pfand zurück?
Sobald Ihr Entsorgungsnachweis geprüft wurde, erfolgt die Rückerstattung über die ursprünglich gewählte Zahlungsart. In der Regel geschieht dies innerhalb von 14 Tagen.